Ulrich Emmert, Major Tom, 2005
© Ulrich Emmert, Major Tom, 2005

Kanzleiporträt

Im Fokus der Kanzlei stehen die Rechte des geistigen Eigentums.

Rechtsanwalt Queckenstedt berät Sie kompetent und zielführend, wenn es um den Schutz von Texten, Namen, Musik, Bildern, Fotografien oder Filmen geht. Ebenso erhalten deren Nutzer und Verwerter eine gründliche wie effiziente Beratung.

Von der Erstellung und Prüfung von Verträgen bis zur Durchsetzung von oder Verteidigung gegen Ansprüche/n vor Gericht umfasst die Tätigkeit von Rechtsanwalt Queckenstedt dabei alle Stadien der Rechtsberatung.

Mandanten sind Privatpersonen ebenso wie Selbständige und Unternehmen. Die persönliche Beratung nimmt sich aller Fragen an, die bei der Rechtsberatung eines Klienten aufkommen, wobei stets auf die Kostentransparenz geachtet wird.

Selbstverständlich werden die Mandanten auch in Fragen außerhalb des Urheber- und Medienrechts, namentlich in allen zivilrechtlichen Fragestellungen, betreut. Der qualitative Anspruch an die Arbeit gebietet es jedoch, nur solche Mandate zu bearbeiten, bei denen die Erfüllung dieses Qualitätsanspruchs gewährleistet ist. Im Bedarfsfalle werden daher spezialisierte Rechtsanwälte in die Beratung mit einbezogen.

Rechtsanwalt Queckenstedt kann auf umfangreiche Erfahrungen im Medien- und Kulturbereich verweisen. Auch durch seine Erfahrungen aus regelmäßiger Mitarbeit bei einem großen Medienunternehmen tragen mit viel Branchenkenntnis zur erfolgreichen Beratung bei.

So lassen sich verschiedene Foto- und Werbe-Agenturen, Start-Ups und andere Unternehmen der IT- und Medienbranche bei der Vermarktung und Verwertung ihrer Produkte und Dienstleistungen, insbesondere im Online-Bereich, von Rechtsanwalt Queckenstedt beraten.

Für weitere Informationen zum Beratungsspektrum der Kanzlei informieren wir Sie natürlich gerne.