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Verjährung im Urheberrecht

Verjährung bedeutet, dass der Schuldner das Recht hat dauerhaft die Zahlung oder sonstige Leistung zu verweigern. Der verjährte Anspruch ist nicht erloschen, sondern wird durch Zeitablauf in den Zustand einer dauernden Blockierung versetzt, § 214 BGB. Das Urheberrecht gilt regelmäßig … Weiterlesen

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