Versand von E-Mails zu Werbezwecken

Für viele Unternehmen ist ein wichtiges Instrument zur Kundenbindung und Bewerbung ihrer Produkte und Dienstleistungen der Versand von E-Mails und Newslettern. Dass dafür die Einwilligung des Empfängers notwendig ist, dürfte unter Verbrauchern und Unternehmen mittlerweile bekannt sein. Ob die jeweilige Einverständniserklärung den gesetzlichen Anforderungen entspricht, ist allerdings eine gesondert zu prüfende Frage.

Liegt eine wirksame Einwilligung vor (Stichwort: Double Opt-In Verfahren) reicht das allerdings nicht, um in zulässiger Art und Weise auf alle Zeiten E-Mails an Kunden zu versenden. So liest sich jedenfalls ein Urteil des LG München I, das den Versand von Werbe-E-Mails für rechtswidrig erklärt hat, wenn zwischen Einwilligung und dem tatsächlichen Erhalt ein Zeitraum von 1,5 Jahren liegt. Die damals erteilte Einwilligung sei dann nicht mehr aktuell und auch nicht mehr wirksam. Die aktuelle Versendung der Werbe-Mails stelle dann eine unzumutbare Belästigung des Adressaten dar (Landgericht Muenchen, Urteil v. 08.04.2010 – Az.: 17 HK O 138/10).

Beim Versand von Newslettern und E-Mails an (potentielle) Kunden sind daher nicht nur die Datenschutzbedingungen (AGBs) auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen, sondern auch bei Inhalt und Zeitpunkt der Versendung gilt es, sich gegen Abmahnungen abzusichern.