Wettbewerbsrecht

Das UWG als zentrale Vorschrift des Wettbewerbsrechts stellt die Spielregeln des Wettbewerbs auf. Weil dieses Gesetz sogenanntes unlauteres Verhalten gegenüber Mitbewerbern und Marktpartnern verbietet, werden diese Vorschriften auch als Unlauterkeitsrecht bezeichnet. Durch zunehmenden europarechtlichen Einfluss unterliegen die Regeln des Wettbewerbs einer starken Wandelung.

Dass UWG nimmt Bezug auf zahlreiche spezielle wettbewerbsrechtliche Vorschriften, dazu gehören z.B. Normen aus folgenden Rechtsgebieten:

  • Telemedienrecht
  • Preisangabenverordnung
  • Datenschutzrecht
  • Jugendschutzrecht
  • Verbraucherschutzrecht
  • Vorschriften des Medizinrechts (Arzneimittelrecht, Heilmittelwerberecht, Medizinprodukterecht)
  • Lebensmittelrecht
  • Produktkennzeichnungsrecht
  • Glücksspielrecht

Zur Einhaltung dieser Vorschriften sind alle Marktteilnehmer angehalten. Verhält sich ein Konkurrent wettbewerbswidrig, kann durch Abmahnung und einstweilige Verfügung die Beseitigung und Unterlassung des Verstoßes eingefordert werden. Der Ihnen entstandene Schaden kann darüber hinaus mit einer Klage vor Gericht geltend gemacht werden.

Oftmals sind es auch die Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen der Konkurrenz oder von Vereinen zur Überwachung des Wettbewerbs, die eine anwaltliche Beratung und Vertretung erforderlich machen. Die den Abmahnschreiben beigefügten vorformulierten Unterlassungserklärungen sollten keinesfalls ungeprüft unterzeichnet werden. Ob und in welchem Umfang Ansprüche der Konkurrenz bestehen, ist intern bei der Erörterung einer Strategie zur effektiven Verteidigung zu erörtern.