Urheberrecht

Die Schwerpunkte der Beratung im Urheberrecht sind insbesondere

  • Beratung, Gestaltung und Prüfung von Lizenzverträgen
  • Durchsetzung und Abwehr von urheberrechtlichen Ansprüchen auf Unterlassung, Beseitigung, Auskunft, Schadenersatz
  • Schutz von Entwürfen, Konzepten, Gestaltungen
  • Abmahnungen von Urheberrechtsverletzungen

Lizenzverträge treten überall dort auf, wo urheberrechtliches Material zur Verwertung lizenziert werden soll. Eine gerichtsfeste Einräumung von Lizenzrechten bedarf einer branchenspezifischen und individuellen Ausgestaltung. Kompositionsverträge unterscheiden sich von Drehbuchautorenverträgen, Bandübernahmeverträgen oder Darstellerverträgen.

Mit dem rasanten Anstieg der Internetnutzung verbunden ist die zunehmende Verfolgung von Leistungsschutz- und Urheberrechten im Internet durch Abmahnungen. Urheberrechtliche Verstöße auf Hosting- und Content-Plattformen (z.B. in den Sozialen Netzwerken) sind ebenso verbreitet wie über Filesharing– und P-to-P-Systeme (z.B. Bittorrent, eMule).

Grundlage für das Urheberrecht sind das Urheberrechtsgesetz und das Kunsturheberrechtsgesetz, daneben gelten internationale Verträge. Oftmals sind auch Vereinbarungen mit den Verwertungsgesellschaften (sog. Berechtigungsverträge) von Bedeutung.