Fotorecht

Das Fotorecht umfasst alle Fragestellungen rund um die Herstellung, Verwertung und Nutzung von Fotografien.

Fotografen, Agenturen und Nutzer von Fotografien lassen sich durch die Kanzlei Queckenstedt vertreten, insbesondere bei der Gestaltung von Nutzungsverträgen und Agenturverträgen oder zur Wahrnehmung von Bildrechten.

Im Zusammenhang mit der Fertigung, Nutzung und Vermarktung von Fotografien empfiehlt sich eine Beratung und Vertretung immer dann, wenn

  • Sie über die mit einer Aufnahme verbundenen Rechte und deren Verwertungsmöglichkeiten im Unklaren sind,
  • Ihre Bilder ohne Ihre Erlaubnis von Dritten genutzt werden,
  • Sie einen Lizenzvertrag geprüft oder verhandelt wissen wollen,
  • über den Inhalt von Aufträgen oder Kooperationen mit Ihren Kunden, Werbepartnern, Publishern oder Agenturen Uneinigkeit besteht.
Unberechtigte Nutzung von Bildern im Internet 

Die unendliche und leichte Verfügbarkeit von Fotos im Internet führt zu zahlreichen Nutzungen, ohne dass der Urheber sein Einverständnis gegeben hat. Als Urheber haben Sie in solchen Fällen Anspruch auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz.

Für die Berechnung des Ihnen zustehenden Schadensersatzes wendet die Rechtsprechung regelmäßig die Honorarempfehlungen der MFM an. Bei fehlender Urheberbenennung wird zudem meist ein 100%-iger Verletzerzuschlag zugesprochen. Die Kosten Ihrer anwaltlichen Vertretung sind in derartigen Fällen ebenfalls grundsätzlich vom Gegner zu erstatten.

Bei der unberechtigten Nutzung von Fotografien können neben den Rechten des Fotografen als Urheber auch die Persönlichkeitsrechte des Abgebildeten, insbesondere das Recht am eigenen Bild, verletzt sein. Das Recht am eigenen Bild vermittelt ebenfalls einen Anspruch auf Unterlassung, Auskunft und Schadenersatz gegen den Verantwortlichen für die unberechtigte Veröffentlichung und Verbreitung. Daneben haben Sie als Abgebildeter möglicherweise einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Ob es nach dem Kunsturhebergesetz (KUG) Ihrer Einwilligung überhaupt bedurfte oder ob Sie Ihre Einwilligung beispielsweise durch Zustimmung zu den AGBs wirksam erklärt haben, muss jeweils im Einzelfall geprüft werden. Bei einer unerlaubten Nutzung sind Ansprüche auf Unterlassung im Eilverfahren nur binnen weniger Wochen vor Gericht durchzusetzen.

Bei Bedarf sollten Sie daher nicht zögern, um Ihre Rechte zu wahren. Über die Kosten einer Beauftragung werden Sie vorab informiert.